Führerscheintausch - Achtung: kein Ersatzfahrzeug ohne aktuellen Führerschein
Rund 43 Millionen Führerscheine müssen in fälschungssichere Exemplare umgetauscht werden
Zum 19.1.2023 waren die Geburtsjahrgänge bis 1964 an der Reihe. Auch wenn das Fahren mit einem alten, nicht mehr gültigen Führerschein “nur” eine Ordnungswidrigkeit darstellt und ein Verwarngeld zur Folge hat, kann es außerhalb einer Polizeikontrolle zu unangenehmen Komplikationen führen. So können Sie mit einem alten Führerschein zum Beispiel keine Mietwagen mehr mieten.
Keine Ersatzmobilität ohne aktuellen Führerschein
Auch wir können aus versicherungsrechtlichen Gründen keine Ersatzmobilität anbieten, sollte das Ausstellungsdatum Ihres Führerscheins die Umtauschfrist überschritten haben.
Nachfolgend beantworten wir Ihnen die häufigsten Fragen zum Thema Führerscheintausch
Welche Fristen gelten für den Führerscheinumtausch?
Führerscheine, die ab 1. Januar 1999 ausgestellt worden sind
Warum müssen die Führerscheine umgetauscht werden?
Zum einen sollen alle Führerscheine künftig EU-weit fälschungssichere und einheitliche sein. Außerdem sollen alle Führerscheine in einer Datenbank erfasst werden, um Missbrauch zu vermeiden.
Was geschieht, wenn ich die Frist verpasse?
In Deutschland riskieren Sie ein Verwarngeld in Höhe von 10 €. Im Ausland wird das jedoch teilweise strenger gehandhabt und kann unter Umständen als Fahren ohne Führerschein ausgelegt werden.
Was benötige ich für den Umtausch?
Pkw- und Motorradfahrer benötigen einen Personalausweis oder Reisepass, ein biometrisches Passfoto und den aktuellen Führerschein zur Beantragung des Umtausches auf der Führerscheinstelle.
Was kostet mich der Umtausch?
Der Umtausch in der örtlichen Führerscheinstelle kostet rund 25 Euro.
Kann man den Führerschein bereits vor dem Stichtag umtauschen?
Ein freiwilliger Umtausch des Führerscheindokuments ist jederzeit möglich. Der neue Führerschein gilt für 15 Jahre.